Lebenslagen
Sie möchten heiraten, planen einen Umzug oder wollen bauen? Die dazu benötigten Dienstleistungen und Informationen finden Sie unter „Lebenslagen“. Sie können sich so bereits im Vorfeld informieren und Behördengänge zu Hause vorbereiten oder erledigen. Unsere Lebenslagen-Seiten helfen, den Überblick zu behalten. Sie sollen als Wegweiser dienen und darüber hinaus wertvolle Tipps liefern.
Geburt
Sie werden demnächst Eltern oder haben gerade ein Kind bekommen? Hier finden Sie Informationen und Tipps zu vielen Dingen, die in der Zeit vor und nach der Geburt Ihres Kindes wichtig sind. So muss z.B. jede Geburt dem Standesamt des Geburtsortes gemeldet werden.
Heirat
Werfen Sie einen Blick in unser Trauungszimmer!
Anmeldung der Eheschließung
Die Verlobten müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, damit dieses prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat. Sind danach mehrere Standesämter zuständig, so haben die Verlobten die Wahl. Bevor Sie sich beim Standesamt Ihr Ja-Wort geben können, benötigen wir von Ihnen verschiedene Unterlagen. Soweit Sie beide deutsche Staatsangehörige sind, geben wir Ihnen hierzu gerne telefonisch Auskunft. Sollte einer von Ihnen oder beide ausländischer Staatsangehöriger sein, bitten wir Sie um ein persönliches Vorgespräch.
Zu beachtende Fristen
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin getätigt werden, da sie ansonsten ihre Gültigkeit verliert. Unabhängig davon sollten die Verlobten jedoch möglichst frühzeitig beim zuständigen Standesamt vorsprechen, da zum einen die Beschaffung der erforderlichen Dokumente einige Zeit in Anspruch nehmen kann und zum anderen der gewünschte Hochzeitstermin sonst bereits an ein anderes Paar vergeben sein könnte.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin
Sie wohnen außerhalb?
Falls Sie keinen Wohnsitz in Langquaid haben, können Sie selbstverständlich trotzdem hier heiraten. Geben Sie in diesem Fall bitte bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung am Wohnsitzstandesamt an, dass Sie in Langquaid heiraten möchten. Nach erfolgter Eheanmeldung werden dann von dort alle erforderlichen Unterlagen an uns weitergeleitet.
Umzug
Sie ziehen innerhalb des Marktes um oder ziehen von einer anderen Stadt nach Langquaid? Meist bleibt das Gefühl, sich um tausend Dinge gleichzeitig kümmern zu müssen. Der Markt Langquaid hat Ihnen auf den folgenden Seiten Informationen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, den Um-, Zu- oder Wegzug leichter zu gestalten.
Planen/Bauen/Wohnen
Existenzgründung
Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut durchdacht und geplant sein. Wo möchte ich mich ansiedeln? Gibt es bereits ein passendes Gebäude? Wie sind die Rahmenbedingungen? Wo muss ich mein Gewerbe anmelden? Hier finden Sie Informationen rund um dieses Thema.
Download/Link | Ansprechpartner |
Anmeldung | Bürgerbüro |
Baugenehmigung | Bauamt |
Gewerbeanmeldung | Bürgerbüro |
Gewerbegrundstück | Bürgermeister |
Gewerbeummeldung | Bürgerbüro |
Wirtschaftsförderung | Hauptamtsleitung |
Todesfall