Formulare
Natürlich können Sie aber gerne jeder Zeit auch mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen Gesprächstermin vereinbaren. Falls Sie Fragen bezüglich den Formularen haben, stehen unsere Mitarbeiter auch telefonisch zur Verfügung!
1. Bauen
Bauplatzanfrage
Auf der Seite „Bauplatzanfrage“ finden Sie den Ansprechpartner oder können per Formular bequem Ihre Anfrage an uns schicken.
Bauantragsformulare
Sämtliche Bauantragsformulare des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr finden Sie hier.
2. Bundesmeldegesetz
Wohnungsgeberbestätigung
Der Meldepflichtige hat bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers können Sie im Anschluss an diese Information downloaden, bzw. liegt es auch im Bürgerbüro des Rathauses zur Abholung bereit.
Download Wohnungsgeberbestätigung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzgl. Umzugs eines minderjährigen Kindes
Einverständniserklärung gem. § 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Download Einverständniserklärung GSV Umzug Kind
Allgemeine Hinweise zur Anmeldung von Kindern:
Für die Anmeldung von Ihnen und eines Kindes bzw. mehrerer Kinder sind folgende Unterlagen vorzulegen:
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Einverständniserklärung (siehe Download oben) , vollständig ausgefüllt sowie gemeinsam mit einer Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils
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Wohnungsgeberbestätigung (Download auf dieser Seite), mit Eintrag aller mit einziehenden Kinder und Unterschrift der Wohnungsgeberin / des Wohnungsgebers
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Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder
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Eheurkunde, sofern die Eltern verheiratet sind
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Sorgeerklärung sowie Vaterschaftsanerkennung, sofern die Eltern nicht verheiratet sind oder das Kind vor der Eheschließung geboren wurde
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Scheidungsurteil oder gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss, sofern Regelungen zum Sorgerecht oder zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bestehen
Ein Termin ist für die An-/Ummeldung nicht erforderlich. Die Vorsprache kann während der regulären Öffnungszeiten im Bürgerbüro erfolgen.
3. Bürgerbus
Nutzungs- und Mietvertrag Bürgerbus
Download Nutzungsvertrag_Bürgerbus















